Lassa Schadensgarantie

Mit dem einzigartigen Schadensgarantieprogramm von Lassa sind alle 4 Ihrer neuen Lassa-Reifen
18 Monate lang gegen alle Arten von nicht reparablen Reifenschäden infolge von Einstichen,
Schnitten oder Stößen geschützt.

Wer kann davon profitieren?


Besitzer von PKWs, die 4 Pkw- oder 4x4-Reifen der Marke Lassa von autorisierten Lassa-Verkaufsstellen kaufen und ihre Reifen innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum auf der Garantie-Website https://garantie.lassa.com registrieren.

Das Programm gilt nicht für Nutzfahrzeuge, Flotten, Taxis, Mietfahrzeuge, Rennfahrzeuge und Dienstfahrzeuge.

Es gilt auch nicht für Fahrzeuge, die im Motorsport eingesetzt werden; weder im professionellen Bereich auf der Rennstrecke noch im Amateurfeld.

Wie registriert man sich?


Die Registrierung muss innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen, indem die erforderlichen Informationen im Bereich "Registrieren" der Website https://garantie.lassa.com eingegeben werden.

Nach dem Registrierungsprozess wird ein Genehmigungsschreiben mit der „Mitgliedsnummer“ per E-Mail gesendet.

Die registrierten Informationen und der Mitgliedschaftsstatus können mit dem "Kfz-Kennzeichen" oder der "Mitgliedsnummer" im Abschnitt "Garantie prüfen" auf der Website https://garantie.lassa.com überprüft werden.

Die Registrierung wird erst gültig, nachdem alle übermittelten Informationen vollständig und korrekt sind.

Welche Dienstleistungen werden erbracht?


Die Lassa-Schadensgarantie stellt sicher, dass der beschädigte Reifen ohne zusätzliche Kosten mit Ausnahme der Montagegebühr durch einen neuen Reifen mit der gleichen oder einer gleichwertigen Größe und im gleichen Profil ersetzt wird, falls Schäden infolge von Reifenpannen, Schnitten und Stößen auftreten, die nicht repariert werden können.

Mit dem Lassa-Schadensgarantieprogramm werden nur Schäden, die am Reifen auftreten können, vom Garantieservice abgedeckt. Fälle von Vandalismus oder Diebstahl sind außerhalb des Umfangs.

Reifen, die im Rahmen der Schadensgarantie registriert sind, müssen der ursprünglichen oder gleichwertigen Größe, Geschwindigkeit und dem Lastindex entsprechen, die vom Fahrzeughersteller vorgegeben sind.

Liegt im Rahmen der Garantie ein Herstellungsfehler vor, erfolgt ein Austausch des Reifens. Das Recht, vom Schadensgarantieprogramm zu profitieren, wird ab dem ersten Rechnungsdatum fortgesetzt.

Wie viele Reifen sind von der Lassa-Schadensgarantie abgedeckt?


Die Lassa-Schadensgarantie gilt für alle 4 registrierten Reifen.

Wie ist die Laufzeit der Lassa-Schadensgarantie?


18 Monate ab Rechnungsdatum oder bis zu einer Restprofiltiefe von 5 mm, abhängig davon, welches Ereignis früher eintritt.

Was tun, wenn der Schaden auftritt?


Der beschädigte Reifen soll zusammen mit der Rechnung direkt zu der autorisierten Lassa-Verkaufsstelle gebracht werden.

Die autorisierte Lassa-Verkaufsstelle ist dafür verantwortlich, den Status der Garantiemitgliedschaft und deren Kompatibilität mit den Garantiebedingungen von der Kampagnen-Website zu überprüfen.

Wenn nach der Kontrolle die Registrierung den Garantiebedingungen entspricht und der Mitgliedschaftsstatus innerhalb der Garantiezeit liegt, wird der beschädigte Reifen umgehend durch einen neuen ersetzt, wobei dem Kunden nur Montagegebühren berechnet werden.

Die Rückerstattung kann nicht in bar erfolgen. Die Kosten für Verarbeitung, Reparatur und andere Dienstleistungen, die während des Reifenwechsels erbracht werden, gehen zu Lasten des Kunden.

In welchen Fällen greift das Lassa-Schadensgarantieprogramm nicht?


  • Reifen ohne Rechnung.
  • Reifen, die nicht innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum registriert wurden.
  • Reifen über 18 Monate ab Rechnungsdatum.
  • Reifen, die nicht an autorisierten Lassa-Verkaufsstellen gekauft wurden.
  • Reifen unter 5 mm Profiltiefe.
  • Reifenschäden durch Terror, Vandalismus, Katastrophen usw.
  • Reifen, die nicht mit der vom Fahrzeughersteller angegebenen Originalreifengröße des Fahrzeugs kompatibel sind.
  • Schäden, die durch Entfernen oder Montieren von Reifen von der Felge auftreten können.
  • Situationen, die gegen den Antrag, den Anspruch, die Benachrichtigung und den Schadensersatzprozess für die Lassa-Schadensgarantie verstoßen oder wenn der relevante Prozess nicht befolgt wird.
  • Nutzfahrzeuge, Flotten, Taxis, Mietfahrzeuge, Rennfahrzeuge, Dienstfahrzeuge.
  • Großhandel, Internet und Flottenverkauf.

Bei Fragen zum Lassa-Schadensgarantieprogramm wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Lassa Marketing-Team, warranty@lassa.com

BRISA BRIDGESTONE SABANCI TYRE MANUFACTURING AND TRADING INC. behält sich alle Rechte bezüglich des Schadensgarantieprogramms vor.