Welche Dienstleistungen werden erbracht?
Die Lassa-Schadensgarantie stellt sicher, dass der beschädigte Reifen ohne zusätzliche Kosten mit Ausnahme der Montagegebühr durch einen neuen Reifen mit der gleichen oder einer gleichwertigen Größe und im gleichen Profil ersetzt wird, falls Schäden infolge von Reifenpannen, Schnitten und Stößen auftreten, die nicht repariert werden können.
Mit dem Lassa-Schadensgarantieprogramm werden nur Schäden, die am Reifen auftreten können, vom Garantieservice abgedeckt. Fälle von Vandalismus oder Diebstahl sind außerhalb des Umfangs.
Reifen, die im Rahmen der Schadensgarantie registriert sind, müssen der ursprünglichen oder gleichwertigen Größe, Geschwindigkeit und dem Lastindex entsprechen, die vom Fahrzeughersteller vorgegeben sind.
Liegt im Rahmen der Garantie ein Herstellungsfehler vor, erfolgt ein Austausch des Reifens. Das Recht, vom Schadensgarantieprogramm zu profitieren, wird ab dem ersten Rechnungsdatum fortgesetzt.
Wie viele Reifen sind von der Lassa-Schadensgarantie abgedeckt?
Die Lassa-Schadensgarantie gilt für alle 4 registrierten Reifen.
Wie ist die Laufzeit der Lassa-Schadensgarantie?
18 Monate ab Rechnungsdatum oder bis zu einer Restprofiltiefe von 5 mm, abhängig davon, welches Ereignis früher eintritt.
Was tun, wenn der Schaden auftritt?
Der beschädigte Reifen soll zusammen mit der Rechnung direkt zu der autorisierten Lassa-Verkaufsstelle gebracht werden.
Die autorisierte Lassa-Verkaufsstelle ist dafür verantwortlich, den Status der Garantiemitgliedschaft und deren Kompatibilität mit den Garantiebedingungen von der Kampagnen-Website zu überprüfen.
Wenn nach der Kontrolle die Registrierung den Garantiebedingungen entspricht und der Mitgliedschaftsstatus innerhalb der Garantiezeit liegt, wird der beschädigte Reifen umgehend durch einen neuen ersetzt, wobei dem Kunden nur Montagegebühren berechnet werden.
Die Rückerstattung kann nicht in bar erfolgen. Die Kosten für Verarbeitung, Reparatur und andere Dienstleistungen, die während des Reifenwechsels erbracht werden, gehen zu Lasten des Kunden.
In welchen Fällen greift das Lassa-Schadensgarantieprogramm nicht?
- Reifen ohne Rechnung.
- Reifen, die nicht innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum registriert wurden.
- Reifen über 18 Monate ab Rechnungsdatum.
- Reifen, die nicht an autorisierten Lassa-Verkaufsstellen gekauft wurden.
- Reifen unter 5 mm Profiltiefe.
- Reifenschäden durch Terror, Vandalismus, Katastrophen usw.
- Reifen, die nicht mit der vom Fahrzeughersteller angegebenen Originalreifengröße des Fahrzeugs kompatibel sind.
- Schäden, die durch Entfernen oder Montieren von Reifen von der Felge auftreten können.
- Situationen, die gegen den Antrag, den Anspruch, die Benachrichtigung und den Schadensersatzprozess für die Lassa-Schadensgarantie verstoßen oder wenn der relevante Prozess nicht befolgt wird.
- Nutzfahrzeuge, Flotten, Taxis, Mietfahrzeuge, Rennfahrzeuge, Dienstfahrzeuge.
- Großhandel, Internet und Flottenverkauf.
Bei Fragen zum Lassa-Schadensgarantieprogramm wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Lassa Marketing-Team, warranty@lassa.com
BRISA BRIDGESTONE SABANCI TYRE MANUFACTURING AND TRADING INC. behält sich alle Rechte bezüglich des Schadensgarantieprogramms vor.